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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind bilaterale Verträge zweier Staaten zur Vermeidung
effektiver Doppelbesteuerung von Gewinnen.
Grundsätzlich gilt das Welteinkommensprinzip, nachdem sämtliche Gewinne im Wohnsitzland des
Steuerpflichtigen zu versteuern sind. Dem gegenüber und im Widerspruch steht das
Quellenprinzip, nach dem Gewinne in dem Land zu versteuern sind, in dem sie entstanden sind.
Die jeweiligen unterzeichneten DBA regeln, wann welchem Staat die Besteuerung von Gewinnen
zusteht. Wir klären für Sie, wie in Ihrem individuellen Fall eine mögliche Doppelbesteuerung zu
vermeiden ist.
Im Rahmen des internationalen Steuerrechts kooperieren wir weltweit eng mit unseren Kollegen
innerhalb von GMN International.
Herr Tomasz Gawron Associate Manager, Steuerberater › E-Mail schicken
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