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Die Buchhaltung unterliegt in Polen sehr strengen Auflagen seitens der Finanzämter hinsichtlich
Termingenauigkeit, der Art der Verbuchung von Erlösen und Kosten, sowie der monatlichen
Steuerdeklarationen.
Parallel dazu dient die Buchhaltung auch als Instrument der Berichterstattung über die
monatlichen Ergebnisse und gibt so der Geschäftsführung, dem Vorstand sowie den
Anteilseignern über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens Auskunft.
Im Rahmen der Externen Buchhaltung verstehen wir uns stets in einer Doppelfunktion, den
gesetzlichen Rahmenbedingungen Folge zu leisten, anderseits gerade die Funktion der
Information gegenüber dem Entscheider im Unternehmen stets zu erfüllen, was aus
Unternehmersicht zentral ist.
Die Möglichkeit der Verbuchung auf Basis digitalisierter Belege macht uns standortunabhängig
gegenüber unseren Mandanten, die wir polenweit auf höchstem Niveau betreuen.
JP Weber ist offizieller Partner der DATEV in Polen.
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